Derzeit kursieren in zahlreichen Internetplattformen und sozialen Medien Fotos und Kommentare von vermeintlichen und tatsächlichen „Clownsichtungen“ – auch in unserem Bundesland. Diesen „Clowns“ kann jedoch das Lachen schnell vergehen, da ihr Handeln rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Am Sonntag den 23.Oktober 2016 ist es um ca. 21.30 Uhr erstmals in Kärnten zu einem strafrechtlich relevanten Vorfall mit einem sogenannten „Horror-Clown“ gekommen.
Zur Sache
Eine 16-jährige Schülerin wurde in ihrer Heimatstadt Villach während eines Lauftrainings auf den Draubermen von einer als Clown maskierten Person derart erschreckt, dass sie über die Böschung gestürzt und sich dabei Verletzungen unbestimmten Grades zugezogen hat. Die Schülerin musste mit dem Rettungsdienst in das LKH Villach gebracht werden, gegen die unbekannte Person wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
Horror-Clowns
Was von den als Clown maskierten Personen vielleicht als (geschmackloser) Scherz gedacht ist, kann – wie dieser Vorfall zeigt – sehr schnell strafrechtliche Konsequenzen haben. Zwar ist es grundsätzlich nicht verboten, sich maskiert bzw. kostümiert im öffentlichen Raum zu bewegen. Wird dabei aber zusätzlich eine Handlung gesetzt, welche in ihrer Intensität dazu geeignet ist, bei einer anderen Person eine Reaktion (beispielsweise das Verreißen eines Fahrzeuges oder das Hinunterspringen vom Gehsteig) hervorzurufen, ist schon ein strafbarer Tatbestand gegeben. Die Palette der möglichen Delikte ist groß – von der einfachen Verwaltungsübertretung wie beispielsweise einer Lärmerregung oder Ordnungsstörung bis hin zu einem Strafrechtsdelikt wie etwa einer Gefährdung der körperlichen Sicherheit, einer Nötigung oder gar einer gefährlichen Drohung.
Nicht gut!
Aktuell führen Postings in den sozialen Medien zu öffentlicher Verunsicherung. Es werden angebliche „Clownsichtungen“ beschrieben, vielfach kommentiert und noch öfter geteilt. Diese Postings entbehren zumeist jeglicher Grundlage. Tatsächlich stattgefundene und relevante Sachverhalte werden von der Pressestelle der Landespolizeidirektion mittels Presseaussendung veröffentlicht. Nachzulesen auch unter: http://polizei.gv.at/ktn/presse/aussendungen/presse.aspx
Deshalb Bitte
Etwaige Zeugen solcher Sachverhalte werden ersucht umgehend die Polizei zu informieren und sich sachdienliche Fakten einzuprägen, welche zur Ausmittlung eines Tatverdächtigen führen können.