Großen Unmut in der Bevölkerung gibt es wegen der Besitzstörungsklagen für Dauerparker von zwei Supermarktfilialen in Hermagor.
Jahrelang wurden in Hermagor auf dem Parkplatz einer Supermarktkette Dauerparker toleriert. Seit einiger Zeit wird die Parkfläche von der Wiener Parkrecht Verwaltungs GmbH überwacht und aufgrund der vorliegenden Besitzstörung angezeigt. Tafeln weisen auf die beschränkte Parkdauer von 60 bzw. 90 Minuten hin, mit dem Zusatz dass die StVO(Straßenverkehrsordnung) gilt. Laut dieser wird angenommen, dass Lenker mit einem Behindertenausweis auf den ausgewiesenen Parkflächen von dieser Verordnung ausgeschlossen sind.
Verärgerte Kunden
Der Gitschtaler Karl Steiner ist über die Abstrafung sehr verärgert. Er findet die Vorgangsweise nicht korrekt und will dagegen vorgehen. Des Weiteren gibt es derzeit eine Prüfung, ob alle Parkplätze von der Supermarktkette angemietet sind. Angeblich gibt es vereinzelte Parkplätze auf dem Parkdeck , die anderen Mieteigentümern im Gebäude gehören. Sollte sich dies als Richtig erweisen, wird zu hinterfragen sein ob die bereits eingehobenen Strafzahlungen überhaupt Rechtens sind bzw. ob es eine Möglichkeit der Refundierung gibt.