Von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 15.12.2016, Zahl: HE13-ALLF-455/2016(002/2016), betreffend die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr augehoben.
Wir berichteten.
Von der Bezirkshauptmannschaft Hermagor wird mit sofortiger Wirkung die Verordnung vom 15.12.2016, Zahl: HE13-ALLF-455/2016(002/2016), betreffend die Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr augehoben.
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