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Auto stand mitten auf der oberen Hauptstraße

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Fiel der Motor aus? Wurde das Fahrzeug bewußt stehen gelassen, ist es einfach eine Dreistigkeit? Ein Falschparker oder nur eine peinliche Panne? Das Foto eines schwarzen KFZ, welches heute in der oberen Hauptstraße in Hermagor mit Pannendreieck abgesichert vorgefunden wurde, ereilte uns durch einen aufmerksamen Leser.

Heute Nachmittag fotografierte ein aufmerksamer Leserreporter unseres Portales dieses schwarze Fahrzeug, welches mitten auf der oberen Hauptstraße in Hermagor „bewußt“ oder „unbewußt“ abgestellt wurde. Ob es sich um eine Panne handelte oder ein anderer Hintergrund besteht, ist bisher noch offen. Zahlreiche Fahrzeuge schlängelten sich heute am erliegen gebliebenen Auto vorbei.

Pannendreieck richtig einsetzen

Die ÖAMTC Experten raten deAuf Freilandstraßen und Autobahnen besteht keine prinzipielle Pannendreieck-Pflicht. Die Warneinrichtung muss nämlich nur dann aufgestellt werden, wenn das Fahrzeug auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei witterungsbedingt schlechter Sicht, Dämmerung, Dunkelheit oder in einem schlecht beleuchteten Tunnel zum Stillstand kommt. Dann ist der Autofahrer verpflichtet, dieses Hindernis anderen Lenkern anzuzeigen. Dasselbe gilt, wenn das Fahrzeug ganz oder zumindest teilweise in einen Fahrstreifen ragt.

Nicht zwingend

Kommt man auf dem Pannenstreifen oder der Pannenbucht einer Autobahn zum Stillstand, braucht man hingegen kein Pannendreieck aufzustellen. Ist das liegengebliebene Fahrzeug auf weite Entfernung, z.B. auf die Entfernung des Anhalteweges, erkennbar, muss ebenfalls nicht abgesichert werden.

Empfehlung

Ein Pannendreieck hat aber eine wichtige Schutzfunktion für alle Beteiligten. Deshalb ist es empfehlenswert, es auch in jenen Fällen zu verwenden, in denen es nicht zwingend vorgeschrieben ist. Das Aufstellen sollte in relativ überschaubarer Distanz zum Fahrzeug erfolgen.

Entfernung

Eine fixe Entfernungsangabe für das Aufstellen eines Pannendreiecks kann es laut ÖAMTC-Juristen nicht geben. Es muss so aufgestellt werden, dass ab dem Erkennen des Dreiecks (und nicht erst ab dem Vorbeifahren) genug Zeit und Platz zum Ausweichen oder gegebenenfalls zum Anhalten bleibt. Das Dreieck muss nahe des Fahrbahnrandes auf der Fahrbahnseite stehen, auf der das Fahrzeug zum Stillstand gekommen ist. Steht das Fahrzeug auf dem linken Fahrbahnrand, ist das Pannendreieck „vor“ dem Fahrzeug aufzustellen.

Strafen

Kein oder falsches Absichern einer Pannen- oder Unfallstelle kann zu Schadenersatzpflichten gegenüber einem Geschädigten und zur Minderung eigener Ansprüche führen. Wer das Anlegen der Warnweste „vergisst“ und deshalb bei einem Unfall verletzt wird, muss ebenfalls damit rechnen, dass seine Ansprüche ganz oder teilweise verloren gehen. Außerdem kann die Exekutive – auch ohne dass ein Verkehrsunfall passiert ist – eine Bestrafung aussprechen.


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