Heute um 18 Uhr findet die Gemeinderatssitzung statt.
An die Mitglieder des Arnoldsteiner Gemeinderats werden unter anderen folgende Punkte zur Beschlussfassung herangetragen.
Voranschlag
Der ordentliche Voranschlag für das Jahr 2018 sieht Ausgaben bzw. Einnahmen in der Höhe von € 13.567.900,- bzw. € 1.001.100,- im außerordentlichen Voranschlag vor. So wurde neben den Pflichtausgaben z.B. für die Gebäudesanierung der Sportstätte in Thörl-Maglern der Betrag von € 100.000,- oder für den Ankauf einer an das Gemeindeamt angrenzenden Grundfläche der Betrag von € 500.000,- vorgesehen. Im unmittelbaren Nahbereich zur vorangeführten Liegenschaft bzw. zu den dazugehörigen Grundflächen befindet sich das Marktgemeindeamt Arnoldstein, die Stützpunktfeuerwehr Arnoldstein, der Bahnhof Arnoldstein sowie der stark frequentierte Gemeindeplatz. In Summe bildet dieser Bereich den so wichtigen Zentralraum von Arnoldstein und ist bei zukünftigen raumplanerischen Entwicklungen besonderes Augenmerk auf diesen zu legen. Mit dem zu beschließenden Ankauf wird unter anderem die Möglichkeit der Entflechtung der Verkehrs- und Parkraumsituation im unmittelbaren Zentrumsgebiet von Arnoldstein erreicht und damit räumliche Nutzungskonflikte im zentralen Ortsgebiet vermieden.
Gebührenfestsetzung
Die Wasserbezugsgebühr für das Jahr 2018 wird dem Gemeinderat mit € 1,55 inklusive 10 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser vorgelegt. Dies ergibt eine Steigerung von € 0,05 oder 2,9 % zum Vorjahr. Die Kanalbenützungsgebühr soll eine Steigerung von 2,5 % von derzeit € 4,65 auf € 4,77 inklusive 10 % Mehrwertsteuer pro Kubikmeter Wasser erfahren. Ausgehend von einer 120 l-Restmülltonne wird die Abfallbereitstellungsgebühr (Jahresgebühr) von € 67,32 auf € 70,69 (inkl. 10 % MwSt.) und die Abfall-Entsorgungsgebühr (pro Entleerung) von € 2,27 auf € 2,38 (inkl. 10 % MwSt.) erhöht. Dies bedeutet für einen 4-Personen-Haushalt bei zweiwöchiger Entsorgung eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von € 6,23 im Jahr. Bei der Biomüllgebühr ist aufgrund der vorliegenden Berechnungsgrundlagen eine Erhöhung von derzeit € 2,92 auf € 3,07 erforderlich.
Umweltbonus Arnoldstein
Da noch ausreichend Fördermittel (Umweltbonus außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes) zur Verfügung stehen, besteht die Absicht die geltende Förderrichtlinie „Umweltbonus Arnoldstein“ zu verlängern. Eine der wesentlichen Intentionen der Förderrichtlinie „Umweltbonus“ ist es, die Energieeffizienz und Alternativenergieanlagen leistbarer zu machen bzw. eine Veränderung im Mobilitätsverhalten der Arnoldsteinerinnen und Arnoldsteiner herbeizuführen.